Voraussetzungen für einen Besuch unserer Patienten:
Geimpft: 15 Tage nach Zweitimpfung oder Genesen: Nachweis einer Infektion (Genesenennachweis oder offizielles Laborergebnis), die nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf UND Getestet: Schnell-Test mit offizieller Bescheinigung - nicht älter als 24 Stunden. Die 24 Stunden sind dabei exakt einzuhalten. D.h., ist der Besuchstermin um 16 Uhr, muss der Test am Tag vorher NACH 16 Uhr erfolgt sein, sonst kein Einlass! (Selbsttests werden nicht anerkannt.)
Dies bedeutet, dass Besuchern, die weder geimpft noch genesen sind, aktuell kein Zutritt mehr gewährt wird.
Weiterhin gilt:
Angemeldet: Der Besuch muss vorher angemeldet sein!
Die Besucherin / der Besucher muss mind. einen Tag vorher angemeldet werden:
Für die Stationen A, B1, B2 am jeweiligen Pflegestützpunkt, für die Stationen C und D an der Reception.
Pro Patient 1 Besucher pro Tag
In unserer Klinik gilt FFP2-Maskenpflicht.
Sollte eine Besucherin / ein Besucher von der Maskenpflicht befreit sein, machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und gewähren keinen Zutritt.
BesucherInnen betreten und verlassen die Klinik ausschließlich über den Haupteingang.
BesucherInnen melden sich an der Reception am Haupteingang an und wieder ab
Die Temperatur wird gemessen (kein Einlass ab 37,5°C Körpertemperatur).
Während des Besuchs in der Klinik ist die FFP2-Maske dauerhaft zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
Bei Missachtung unserer Besuchsregeln behalten wir uns vor ein Besuchsverbot auszusprechen.
Es besteht die Möglichkeit, sich in unserem öffentlichen Bürgertestzentrum testen zu lassen. Hier können Sie einen Termin buchen.
Öffnungszeiten des öffentlichen Bürger-Testzentrums
Montag - Sonntag: 15.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Hygiene- und Verhaltensregeln
Abstand halten
Hände waschen
Maskenpflicht Auch für Patienten, die sich außerhalb der Stationen A, B und C
aufhalten