Weiterhin kostenlose Corona Tests mit Besuchsbestätigung
BesucherInnen der Waldklinik Jesteburg und unserer PatientInnen haben mit der Besuchsbestätigung weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen (verpflichtenden) Test.
Für unsere BesucherInnen sind die Corona Tests auch weiterhin kostenlos. Bitte holen Sie sich vor der Testung die Besuchsbestätigung an unserer Reception ab.
Falls Sie noch Fragen rund um die geänderte Corona Testverordnung haben, hilft Ihnen dieser Link weiter.
Ab sofort gilt für Besucher*innen folgende Zutrittsregel -
Voraussetzungen für einen Besuch unserer Patienten:
Getestet: Schnell-Test mit offizieller Bescheinigung - nicht älter als 24 Stunden. Die 24 Stunden sind dabei exakt einzuhalten. D.h., ist der Besuchstermin um 16 Uhr, muss der Test am Tag vorher NACH 16 Uhr erfolgt sein, sonst kein Einlass! (Selbsttests werden nicht anerkannt.)
Weiterhin gilt:
Angemeldet: Der Besuch muss vorher angemeldet sein!
Die Besucherin / der Besucher muss min. einen Tag vorher telefonisch oder persönlich angemeldet werden:
Für die Stationen A (-134), B1 (-135) und B2 (-116) am jeweiligen Pflegestützpunkt, für die Stationen C und D an der Rezeption (-108).
Pro Patient 1 Besucher pro Tag
In unserer Klinik gilt FFP2-Maskenpflicht.
Sollte eine Besucherin / ein Besucher von der Maskenpflicht befreit sein, machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und gewähren keinen Zutritt.
BesucherInnen betreten und verlassen die Klinik ausschließlich über den Haupteingang.
BesucherInnen melden sich an der Reception am Haupteingang an und wieder ab
Während des Besuchs in der Klinik ist die FFP2-Maske dauerhaft zu tragen und ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
Bei Missachtung unserer Besuchsregeln behalten wir uns vor ein Besuchsverbot auszusprechen.
Es besteht die Möglichkeit, sich in unserem öffentlichen Bürgertestzentrum testen zu lassen. Hier können Sie einen Termin buchen.
Öffnungszeiten des öffentlichen Bürger-Testzentrums
Montag - Sonntag: 15.00 - 17.00 Uhr
Allgemeine Hygiene- und Verhaltensregeln
Abstand halten
Hände waschen
Maskenpflicht Auch für Patienten, die sich außerhalb der Stationen A, B und C
aufhalten