Besuchsverbot gelockert

Jeder Patient darf ab Montag, den 25.05.2020, von einer definierten Bezugsperson wieder Besuch erhalten. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung von Hygieneregeln sowie die vorherige Anmeldung. 

Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten, sehr geehrte Angehörige, 

aus höchst aktuellem Anlass möchten wir Sie über die neuste Verordnung des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung informieren. 

Diese besagt, dass „[…] Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen unter Beachtung eines von der Leitung der Einrichtung erstellten Hygienekonzepts berechtigt sind, Besuch von einer Person zu empfangen.“

Das Lenkungsgremium der Waldklinik Jesteburg hat anlässlich dieser Verordnung ein Konzept für eine individuelle Besucherregelung erarbeitet. 

Ab Montag, dem 25.05.2020, wird es unseren Patienten gestattet sein, sich max. einmal pro Woche mit einer zu benennenden Bezugsperson zu treffen. Grundsätzlich kann entsprechend unserem Hygienekonzept nur eine Bezugsperson auswählt werden, die für den gesamten Aufenthalt bei uns dieselbe bleiben muss. Wägen Sie bitte jedoch ab, ob ein Besuch während des Aufenthaltes bei uns in der Klinik erforderlich ist. 

Wir haben je Station einen Besuchstreffpunkt definiert. Dort können sich maximal drei Patienten gleichzeitig für maximal 45 Minuten mit Ihrem Angehören treffen. Die Besuchszeit ist täglich von 15:30 Uhr bis 17:15 Uhr.   

Die Besuche sind vorab durch unsere Patienten (Station D) an der Reception oder durch ihre Angehörigen (Stationen A-C) anzumelden. Die Angehörigern haben sich am Tag des Besuchs an der Reception am Haupteingang zu melden und ein Kontaktformular auszufüllen und zu unterschreiben. In diesem Rahmen werden auch unsere Hygienevorschriften akzeptiert. Die Angehörigen haben vor dem Betreten der Klinik ihre Hände zu desinfizieren und während des Klinikaufenthaltes einen Mund-Nase-Schutz anzulegen. Die auf dem Kontaktformular zwingend anzugebende Anschrift und Telefonnummer des Besuchers dienen der Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette. Diese Daten werden nach § 2a Abs. 1 der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ nach einem Monat wieder gelöscht.

Außerdem werden wir uns vorbehalten, bei jedem Besucher die Temperatur zu messen. Sollte die Körpertemperatur 37,5 °C übersteigen, können wir leider keinen Einlass gewähren. Anschließend werden die Besucher in den Besucherraum geleitet.

Dort gelten folgende Regelungen:
Sicherheitsabstand von 1,5 – 2m ist zu gewährleisten. Gemeinsames Essen und Trinken während des Besuches ist nicht erlaubt.

Nach 45 Minuten werden die Tischflächen desinfiziert und der Besucher meldet sich an der Reception ab. Er verlässt die Klinik bitte über den Haupteingang!

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese drakonisch anmutenden Besucherregelungen. Wir sehen uns aber in Ihrer und unser aller Interesse dazu gezwungen, diese so umzusetzen.