Qualitätsbericht 2010 ist online

Alle zwei Jahre sind Krankenhäuser dazu verpflichtet einen Qualitätsbericht nach den Vorgaben des SGB V zu erstellen.

Dieser Pflicht kommen wir gerne nach und tragen damit zur Transparenz im Gesundheitswesen bei. Neben den Angaben zur Neurologischen Frührehabilitation, im gesetzlichen Sinne Krankenhausbehandlung, erhält der Qualitätsbericht ebenfalls Information über die weiterführende Rehabilitation mit den Indikationen Neurologie und Orthopädie, die von der Waldklinik Jesteburg angeboten werden.

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