Waldklinik erhält 11 Millionen Euro Fördermittel für den Neubau eines Bettenhauses

Die Waldklinik erhält eine bauliche und kapazitative Erweiterung der Krankenhausabteilung für Neurologische Frührehabilitation und der weiterführenden Rehabilitationsphasen.

Die jetzt geplante Baumaßnahme umfasst die bauliche Erweiterung der Krankenhauskapazitäten zuzüglich einer damit verbundenen partiellen räumlichen Umorganisation von Krankenhausbestandsbetten sowie weitere Kapazitäten auch für die nachfolgenden Rehabilitationsphasen. Gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) wurde die Maßnahme, beginnend mit den ersten Vorüberlegungen ab Ende 2015, entwickelt und konkretisiert. 

Vorgesehen ist, ein neues, 3-geschossiges Bettenhaus westlich des Bestands-Bettenhauses-West mit einem Verbindungselement auf insgesamt gut 6.000 qm an den Bestandsbau der Waldklinik so anzufügen, dass weiterhin gemeinsame Stationskonzepte zwischen Neu- und Bestandsbauten betrieben werden können. Neben insgesamt 63 Betten - davon 37 Krankenhausbetten (Neubau und Umgruppierungen aus dem Bestand) und 26 Betten für die weiterführenden Rehabilitationsphasen - mitsamt den jeweils erforderlichen Stationsinfrastrukturen soll der Anbau auch weitere, zumeist interdisziplinäre Therapie- und Funktionsraumbereiche aufnehmen, die für diese Fachdisziplin so wesentlich sind. Hinzu kommen die mit dem NLBL erarbeiteten Anforderungen an zentrale Anliefer- und Personalräumlichkeiten in einem zentralisierten Logistikpunkt.  

Für die gesamte Baumaßnahme wurden Kosten in Höhe von knapp € 16,6 Millionen  angesetzt, von denen gemäß Berechnung der NLBL und Empfehlung des Planungsausschusses € 11 Millionen für den Krankenhausteil der Nutzung vorgesehen sind. Der für die parallele Erweiterung der Rehabilitationsbereiche zusätzlich erforderliche Betrag von mindestens knapp € 6 Millionen wird aus Trägermitteln aufzubringen sein.  

Durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist festgelegt, dass die direkten Nutzer – bzw. ihre Krankenkassen eines im Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhauses  ausschließlich mit anfallenden Betriebskosten belastet werden dürfen. Die Investitions-, also auch Baukosten der als bedarfsnotwendig angesehenen Kapazitäten werden hier auf Antrag durch die Bundesländer bewilligt, wobei allein in Niedersachsen zurzeit bei jährlich 120 Millionen € zur Verfügung stehenden Mitteln ein Investitionsstau von ca. 1,3 Mrd. € aufgelaufen ist.   

Die jetzige Empfehlung des Planungsausschusses, die noch vom Landeskabinett bestätigt werden muss, wäre ein weiterer entscheidender Schritt zur Lösung der erheblichen Probleme bei der so notwendigen Bedarfsabdeckung in unserer Spezialdisziplin im Norden Niedersachsens und gleichzeitig zur Sicherung der weiteren Existenzfähigkeit der Waldklinik, die damit auf etwa 250 Betten/Plätze anwachsen würde. Etwa 60 neue Arbeitsplätze wären in Folge der Baumaßnahme neu zu schaffen, wodurch die Gesamtzahl am Standort Jesteburg auf etwa 470 erhöht würde.

Artikel Hamburger Abendblatt